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   VGH Bayern, 17.05.2022 - 14 ZB 22.30059   

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VGH Bayern, 17.05.2022 - 14 ZB 22.30059 (https://dejure.org/2022,12827)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.05.2022 - 14 ZB 22.30059 (https://dejure.org/2022,12827)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 14 ZB 22.30059 (https://dejure.org/2022,12827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m.§ 138 Nr. 3; VwGO § 86 Abs. 1, 2
    Erfolgsloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, verfahrensrechtliche Anforderungen an die Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen, Hilfsbeweisanträge als bloße Beweisanregungen an das Gericht zur weiteren Sachverhaltsaufklärung, Gehörsverstoß nur bei Verletzung der Aufklärungspflicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 04.12.2012 - 2 BvR 2954/09

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl politischer Verfolgung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 14 ZB 22.30059
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem stattgebenden Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 BvR 2954/09 - ausdrücklich festgestellt, dass die hilfsweise Stellung eines Beweisantrags ausreiche, da sie das Gericht nicht von der Verpflichtung entbinde, die Erheblichkeit des Beweisangebots zu beurteilen.

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2012 - 2 BvR 2954/09 - (BVerfGK 20, 146) ergibt sich entgegen der Ansicht des Klägers nicht, dass die Grundsätze für die Ablehnung von förmlichen Beweisanträgen auf die Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen zu übertragen sind, sondern nur, dass das Gericht die Erheblichkeit des Beweisangebots beurteilen muss und die Nichtberücksichtigung eines von ihm als erheblich angesehenen Beweisangebots gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstößt, wenn sie im jeweiligen Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. auch BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 Rn. 48 m.w.N.).

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 14 ZB 22.30059
    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2012 - 2 BvR 2954/09 - (BVerfGK 20, 146) ergibt sich entgegen der Ansicht des Klägers nicht, dass die Grundsätze für die Ablehnung von förmlichen Beweisanträgen auf die Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen zu übertragen sind, sondern nur, dass das Gericht die Erheblichkeit des Beweisangebots beurteilen muss und die Nichtberücksichtigung eines von ihm als erheblich angesehenen Beweisangebots gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstößt, wenn sie im jeweiligen Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. auch BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 Rn. 48 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 14 ZB 22.30059
    Gleichwohl ist auch in Verfahren, in denen wie im Verwaltungsprozess der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, das Gericht zwar nicht verpflichtet, Beweisanträge zu berücksichtigen, wenn es die angebotenen Beweise nach dem sonstigen Ermittlungsergebnis für nicht sachdienlich oder aus Rechtsgründen für unerheblich hält, darf aber eine derartige Nichtberücksichtigung nicht auf sachfremde Erwägungen stützen (vgl. BVerfG, B.v. 12.10.1988 - 1 BvR 818/88 - BVerfGE 79, 51/62), einen Beweisantrag also nicht aus Gründen ablehnen, die im Prozessrecht keine Stütze finden (vgl. BVerfG, B.v. 8.11.1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32/36).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 14 ZB 22.30059
    Damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt kann, müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr, vgl. nur BVerfG, B.v. 1.2.1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182/187 f. m.w.N).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 14 ZB 22.30059
    Gleichwohl ist auch in Verfahren, in denen wie im Verwaltungsprozess der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, das Gericht zwar nicht verpflichtet, Beweisanträge zu berücksichtigen, wenn es die angebotenen Beweise nach dem sonstigen Ermittlungsergebnis für nicht sachdienlich oder aus Rechtsgründen für unerheblich hält, darf aber eine derartige Nichtberücksichtigung nicht auf sachfremde Erwägungen stützen (vgl. BVerfG, B.v. 12.10.1988 - 1 BvR 818/88 - BVerfGE 79, 51/62), einen Beweisantrag also nicht aus Gründen ablehnen, die im Prozessrecht keine Stütze finden (vgl. BVerfG, B.v. 8.11.1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32/36).
  • BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13

    Zulassung der Revision zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Veweigerung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 14 ZB 22.30059
    In diesen Fällen kommt hinsichtlich der Sachaufklärungspflicht eine Verletzung des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG in einer nach § 138 Nr. 3 VwGO beachtlichen Weise nur in Betracht, wenn das Gericht die Beweisanregung nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat oder ihr nicht gefolgt ist, obwohl sich dies auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 4.3.2014 - 3 B 60.13 - juris Rn. 7 a.E.; vgl. auch B.v. 20.12.2011 - 7 B 43.11 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 10.11.2003 - 14 ZB 03.31246 - juris Rn. 4 f.; B.v. 8.1.2004 - 14 ZB 03.31389 - juris Rn. 2; B.v. 25.5.2004 - 14 ZB 04.30452 - juris Rn. 5; B.v. 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768 - juris Rn. 8.; B.v. 9.7.2019 - 8 ZB 19.31737 - juris Rn. 2.; B.v. 20.4.2020 - 4 ZB 20.30870 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 7 B 43.11

    Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 14 ZB 22.30059
    In diesen Fällen kommt hinsichtlich der Sachaufklärungspflicht eine Verletzung des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG in einer nach § 138 Nr. 3 VwGO beachtlichen Weise nur in Betracht, wenn das Gericht die Beweisanregung nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat oder ihr nicht gefolgt ist, obwohl sich dies auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 4.3.2014 - 3 B 60.13 - juris Rn. 7 a.E.; vgl. auch B.v. 20.12.2011 - 7 B 43.11 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 10.11.2003 - 14 ZB 03.31246 - juris Rn. 4 f.; B.v. 8.1.2004 - 14 ZB 03.31389 - juris Rn. 2; B.v. 25.5.2004 - 14 ZB 04.30452 - juris Rn. 5; B.v. 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768 - juris Rn. 8.; B.v. 9.7.2019 - 8 ZB 19.31737 - juris Rn. 2.; B.v. 20.4.2020 - 4 ZB 20.30870 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 3501/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 14 ZB 22.30059
    Dass Beweisanträge nicht unbedingt gestellt sind, entbindet das Gericht lediglich von der verfahrensrechtlichen Pflicht des § 86 Abs. 2 VwGO, über sie vorab durch Gerichtsbeschluss zu entscheiden, nicht aber von den sonst für die Behandlung von Beweisanträgen geltenden verfahrensrechtlichen Bindungen, wenn sie sich als erheblich erweisen (vgl. zum Ganzen BVerfG, B.v. 22.9.2009 - 1 BvR 3501/08 - juris Rn. 13; Dawin/Panzer in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Juli 2021, § 86 VwGO Rn. 88 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 20.4.1982 - 1 BvR 1242/81 - BVerfGE 60, 247/249).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 14 ZB 22.30059
    Unter dem prozessualen Gesichtspunkt der Untauglichkeit dürfe nur unter eng begrenzten Umständen in besonders gelagerten Ausnahmefällen von einer Beweiserhebung abgesehen werden (vgl. u.a. BVerfG, B.v. 28.2.1992 - 2 BvR 1179/91 - juris).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 14 ZB 22.30059
    Dass Beweisanträge nicht unbedingt gestellt sind, entbindet das Gericht lediglich von der verfahrensrechtlichen Pflicht des § 86 Abs. 2 VwGO, über sie vorab durch Gerichtsbeschluss zu entscheiden, nicht aber von den sonst für die Behandlung von Beweisanträgen geltenden verfahrensrechtlichen Bindungen, wenn sie sich als erheblich erweisen (vgl. zum Ganzen BVerfG, B.v. 22.9.2009 - 1 BvR 3501/08 - juris Rn. 13; Dawin/Panzer in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Juli 2021, § 86 VwGO Rn. 88 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 20.4.1982 - 1 BvR 1242/81 - BVerfGE 60, 247/249).
  • BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 633/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer anderweitigen

  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
  • VGH Bayern, 20.04.2020 - 4 ZB 20.30870

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 8 ZB 19.31737

    Verstoß gegen die Amtsaufklärungspflicht durch Nichtbeachtung eines

  • VGH Bayern, 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768

    Keine grundsätzliche Bedeutung hinsichtlich der Annahme einer internen

  • VGH Bayern, 25.05.2004 - 14 ZB 04.30452
  • VGH Bayern, 08.01.2004 - 14 ZB 03.31389
  • VGH Bayern, 10.11.2003 - 14 ZB 03.31246
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